Grundschule Eitensheim


Umgang mit Krankheitssymptomen 

Stand: 27. April 2022


Schulbesuch bei leichten Erkältungssymptomen

Gundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause - unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht.

  • Bei COVID-19 typischen Symptomen ( Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollte ein Arzt aufgesucht werden.
  • Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir,  vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben.
    In der Schule finden ab Mai keine Testungen mehr statt.
  • Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.

Umgang mit bestätigten Infektionsfällen

Stand: 27. April 2022

Für positiv aus eine SARS-Co-2-Infektion getestete Personen gelten laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums (AV Isolation) folgende verbindliche Vorgaben:

  • Eine positiv getestete Person (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal) befindet sich grundsätzlich mindestens fünf Tage in Isolation und darf die Schule nicht besuchen. Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben.
  • Die Isolation kann frühestens nach Ablauf von fünf Tagen beendet werden, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
  • Liegt an Tag fünf der Isolation keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an. Sie endet, wenn die betreffende Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, spätestens aber nach 10 Tagen.
  • Eine Freitestung ist zur Beendigung der Isolation nicht erforderlich; die Schule kann somit spätestens nach 10 Tagen wieder besucht werden.
  • Für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation empfiehlt das Gesundheitsministerium das Tragen einer FFP2-Maske (auch in der Schule).
  • Wird nach einem positiven Antigentestergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation mit Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses.
  • Für die Schule ist eine Information über eine positive Testung hilfreich.
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