Grundschule Eitensheim


Übertritt


Zwischeninformation

19. Januar 2024

Übertrittszeugnis

2. Mai 2024

Anmeldung an den weiterführenden Schulen

6. Mai bis 8. Mai 2024 und am 10. Mai 2024

Aufnahmeprüfung bzw. Probeunterricht

14. Mai bis 16. Mai 2024

 


 Voraussetzungen für den Übertritt in Jahrgangsstufe 5 - Gymnasium

Der Übertritt aus einer staatlichen Grundschule ist grundsätzlich möglich, wenn im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ein Durchschnitt von 2,33 oder besser ausgewiesen ist. 
Für den Übertritt an ein musisches Gymnasium wird zwar musikalische Begabung, nicht aber die Beherrschung eines Instruments vorausgesetzt.

Voraussetzungen für den Übertritt in  Jahrgangsstufe 5 - Realschule

Für den Übertritt an die Realschule ist in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ein Durchschnitt von 2,66 erforderlich.


Ansonsten setzt der Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht voraus. Dies gilt
auch grundsätzlich und unabhängig von den erzielten Leistungen für den Übertritt von einer privaten, staatlich genehmigten Schule (Montessori-Schule, Johann-Michael-Sailer-Schule).

Schülerinnen und Schüler, die für die fünfte Jahrgangsstufe angemeldet werden, dürfen am 30. September 2022 das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

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