Übertritt
Zwischeninformation | 19. Januar 2024 |
Übertrittszeugnis | 2. Mai 2024 |
Anmeldung an den weiterführenden Schulen | 6. Mai bis 8. Mai 2024 und am 10. Mai 2024 |
Aufnahmeprüfung bzw. Probeunterricht | 14. Mai bis 16. Mai 2024 |
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Voraussetzungen für den Übertritt in Jahrgangsstufe 5 - Gymnasium
Der Übertritt aus einer staatlichen Grundschule ist grundsätzlich möglich, wenn im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ein Durchschnitt von 2,33 oder besser ausgewiesen ist.
Für den Übertritt an ein musisches Gymnasium wird zwar musikalische Begabung, nicht aber die Beherrschung eines Instruments vorausgesetzt.
Voraussetzungen für den Übertritt in Jahrgangsstufe 5 - Realschule
Für den Übertritt an die Realschule ist in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ein Durchschnitt von 2,66 erforderlich.
Ansonsten setzt der Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht voraus. Dies gilt
auch grundsätzlich und unabhängig von den erzielten Leistungen für den Übertritt von einer privaten, staatlich genehmigten Schule (Montessori-Schule, Johann-Michael-Sailer-Schule).
Schülerinnen und Schüler, die für die fünfte Jahrgangsstufe angemeldet werden, dürfen am 30. September 2022 das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.